Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreiter und Interessierte,
wir hoffen, dass Sie trotz der Silvester-Knallerei einen friedlichen Jahresbeginn hatten und mit frischer Kraft ins neue Jahr gestartet sind.
Inzwischen gibt es die Telematik-Infrastruktur (TI) seit über 5 Jahren und die Bilanz fällt ernüchternd aus: Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) und die „elektronische“ AU, die ersten Pflichtanwendungen, bringen den Praxen nur Zusatzaufwand, aber keinerlei Nutzen. Viele von Ihnen haben nachgefragt, wie es mit den Kolleginnen und Kollegen ohne TI weitergeht, die keine eAU ausstellen können. Die Honorarabzüge laufen weiter, solange kein VSDM durchgeführt wird. Für die eAU muss es dauerhaft eine Ersatzlösung geben, denn auch die TI kann ausfallen, wie sie in der Vergangenheit bereits eindrucksvoll beweisen hat. Solange es alte AU-Formulare gibt und die Arztsoftware den Druck (alternativ als Blanko-Formulardruck) weiterhin ermöglicht, sehen wir keine Probleme. Zusätzliche Sanktionen werden deshalb nicht verhängt. Allerdings muss die AU dann weiterhin an die Kasse geschickt werden und zum Arbeitgeber gelangen. Ab 1. Jan. 2023 müssen Arbeitgeber die eAU grundsätzlich elektronisch bei der Kasse abrufen. Wie sich Kassen und Arbeitgeber verhalten werden, wenn die eAU postalisch statt elektronisch kommt, können wir für die Zukunft leider nicht voraussagen.
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Das eRezept ist bislang ein Flop und die elektronische Patientakte (ePA) wird von den Patienten mit gutem Grund nicht nachgefragt – Beantragung zu kompliziert, Nutzen fraglich, Risiken für Patient und Arzt unkalkulierbar. Gesundheitsminister Karl Lauterbach und die rot-grüne Bundesregierung wollen jetzt nachhelfen und für jede/n gesetzlich Versicherte/n automatisch eine ePA anlegen. Wer das nicht will, muss explizit widersprechen (opt-out-Regelung). Die Daten sollen letztlich auch in einen europäischen Datenraum fließen. Es scheint dabei vorwiegend um Datensammlung und -verwertung zu gehen (sogenannte „Sekundärnutzung“). Auch die Pharmaindustrie fordert Zugriff auf die Daten. In einem Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll festgelegt werden, wer auf die sensiblen Patientendaten zugreifen darf.
Bei der Organspende wurde die opt-out-Regelung von den Abgeordneten abgelehnt. Hoffen wir, dass die opt-out-Regelung für die ePA ebenfalls auf den Prüfstand kommt. Allerdings stehen massive wirtschaftlich Interessen dahinter. Patienten können der Anlage einer ePA widersprechen. Und darüber sollten sie auch von uns informiert werden!
Bereits jetzt werden sämtliche Abrechnungs- und Diagnosedaten aus den Praxen an ein Forschungsdatenzentrum übermittelt (im Digitale Versorgung Gesetz geregelt), ohne dass die Betroffenen das verhindern können. Dagegen laufen bereits Klagen.
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Auf dem Kongress der Freien Ärzteschaft am 2.12.22 in Berlin hat Andreas Meißner vom BFDS vor einem breiten Publikum den mangelnden Nutzen und die Risiken der ePA und einer zentralen Datensammlung dargestellt.
https://freie-aerzteschaft.de/kongress-freier-aerzte-2022-videos/
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Terminerinnerung: Am Donnerstag, 26.1.2023, um 10.00 Uhr wird am Sozialgericht München (Richelstraße 11, Sitzungsaal IV, Zimmer 204, 2. Stock) die Musterklage des Augenarztes Gernot Petzold (Bayerischer Facharztverband) gegen die TI-Honorarabzüge verhandelt.
Je mehr Kolleginnen und Kollegen dabei sein können, desto besser. Die Anmeldefrist ist formal verstrichen. Bei Interesse an einer Teilnahme bitte schnellstmöglich Meldung an den BFAV, info@bfav.info, damit ggf. ein größerer Sitzungssaal eingefordert werden kann.
Wer danach noch mit zum Essen gehen will, möge sich gerne bei der Kollegin Hildegard Fischer (h-fischer@posteo.de) melden, zur besseren Planung.
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Wer tiefer in die Materie einsteigen möchte, kann dies gerne über die folgenden Links tun:
Die E-Patientenakte gleicht dem chinesischen Sozialkreditsystem, warnt ein Psychotherapeut. Es entstünden digitale Doppelgänger mit konstruierten Identitäten.
https://www.heise.de/news/Patientenakte-Toxische-elektronische-Zugriffe-auf-die-Identitaet-des-Menschen-7365640.html?seite=all
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Von der KBV gab es bereits kritische Anmerkungen zur opt-out-Regelung bei der ePA.
https://www.kbv.de/html/1150_61183.php
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Pleiten, Pech und Pannen bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen – eine Zusammenfassung
https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/gematik-wird-twix?tx_felogin_pi1%5Bforgot%5D=1&cHash=af392aa977ee1101b6a4c342593d89bb
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Die Industrie will Silos bei Gesundheitsdaten in der EU aufbrechen. Datenschützer und Ärzte warnen vor Risiken und Nebenwirkungen bei der Sekundärnutzung.
https://www.heise.de/news/EU-Gesundheitsdatenraum-Patientendaten-Freigabe-fuer-Sekundaernutzung-umkaempft-7361089.html
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Wird die Pharmaindustrie wie gefordert Zugriff auf die Gesundheitsdaten erhalten?
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/139071/Gesundheitsdaten-Breiter-Zugriff-fuer-Pharmaindustrie-geplant
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Die Digitalisierung im Gesundheitswesen müsse "zügig und umfassend" vorangetrieben werden, um Patientendaten besser zu verwerten, fordern die Länder.
https://www.heise.de/news/Patientenakte-Bundesrat-macht-Druck-beim-Gesundheitsdatennutzungsgesetz-7397637.html
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Die obersten Datenschützer Deutschlands unterstützen die Nutzung von Patientendaten zu Forschungszwecken, sehen aber die Rechte der Patienten im Vordergrund.
https://www.heise.de/news/Datenschutzkonferenz-Verarbeitung-von-Patientendaten-muss-Grundrechte-einhalten-7352089.html
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Der angeblich so notwendige Konnektoraustausch ist auch durch ein Software-Update zu erledigen, wie der CCC nachwies. Aufgrund des Verdachts der zweckwidrigen Verwendung von Versichertengeldern haben sieben Zahnärzteverbände eine Anzeige bei der Antikorruptionsstelle erstattet.
https://www.heise.de/news/Korruptionsverdacht-beim-Konnektortausch-Aerzte-erstatten-Anzeige-7396953.html
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Das BSI hat bestätigt, dass mit den Kryptofähigkeiten der SmartCards in den TI-Konnektoren ein Weiterbetrieb über 2025 hinaus möglich sei. Die Firma CGM (Marktführer bei Arztsoftware) sieht den Konnektortausch allerdings trotzdem als alternativlos.
https://www.heise.de/news/BSI-Laufzeitverlaengerung-der-TI-Konnektoren-wohl-auch-ueber-2025-hinaus-moeglich-7341736.html
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Das BGM kann die Notwendigkeit des Konnektoraustauschs nicht beurteilen – peinlich!
https://netzpolitik.org/2022/gesundheitsministerium-ratlos-braucht-es-den-millionen-deal-auf-kosten-von-versicherten/
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Abschließend ein bemerkenswertes Zitat von Melanie Wendling, aktuell Geschäftsführerin des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg) und frühere Mitarbeiterin der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, zur TI/Digitalisierung im Gesundheitswesen:
„Ein Haus, das auf einem schlechten Fundament steht, wird nicht sicherer, wenn man das Dach auswechselt. Da bin ich manchmal der Meinung, es wäre besser, das Ganze neu aufzusetzen, anstatt immer wieder ein bisschen zu reparieren und zu hoffen, dass es am Ende doch noch funktioniert.“
In diesem Sinne:
Eure/Ihre K. v. Mücke für das BfDS
Dr. med. Karen v. Mücke
Internistin, Diabetologin
Entenbachstraße 10
81541 München
Tel: 089-653598