Newsletter - Gesundheitsdaten in Gefahr Newsletter - Gesundheitsdaten in Gefahr
Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht
51. Newsletter des BfDS

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreiter und Interessierte,

wir finden, es ist wieder einmal Zeit für einen persönlichen Austausch!

Deshalb laden wir zu unserem nächsten Präsenztreffen des BfDS in München ein mit Kurzvorträgen und Diskussion:

am 24.3.2023 von 18 bis ca. 21:00

im Augustiner am Platzl

Orlandostr. 5, 80331 München

Themen:

·      Die geplante elektronische Patientenakte für jeden automatisch ab Geburt

·      Geplanter Europäischer Gesundheitsdatenraum

·      Deutsches Forschungsdatenzentrum – Widerstand zwecklos?

·      TI  - quo vadis? Konnektor im Rechenzentrum oder lieber abstöpseln?

Wir freuen uns, wenn Sie sich bis 21.3.2023 über diesen Link zu unserem Treffen anmelden:

https://www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de/events/epa-eau-ti-ehds-co-infoveranstaltung-des-bfds/

Info: Die Kosten für Speisen und Getränke können wir leider nicht übernehmen.

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Und gleich noch eine Veranstaltungsankündigung für Interessierte im Bodenseeraum:

"Digitalisierung und elektronische Patientenakte - für die Patienten nur von Vorteil?",

Am Mittwoch, 15.3.2023 um 19 Uhr in der Inselhalle Lindau

Mit einem Vortrag von Andreas Meißner ("Macht uns die elektronische Patientenakte gesünder?") sowie Podiumsdiskussion, u. a. mit dem Systemadministrator Rolf Lenkewitz.

Bericht über die Verhandlung gegen die TI-Abzüge vor dem Sozialgericht München am 26.1.2023:

Desinteressiert, schlecht vorbereitet und parteiisch fanden wir den Richter bei der Verhandlung des Augenarztes Petzold gegen die TI-Abzüge vor dem Sozialgericht in München. Petzold sieht wie andere TI-Kritiker durch die TI-Anwendungen den Datenschutz und die Schweigepflicht in Gefahr und schließt seine Rechner weiterhin nicht ans Internet an. Im Vorfeld hatte der Richter die Anzahl der Zuhörer auf einige wenige Interessierte begrenzt, wohl aus Angst vor zu vielen Unterstützern für den Kläger. Statt auf ein Gutachten stützte sich der Richter nur auf die Aussagen der anwesenden Gematik-Mitarbeiter und auf vorausgegangene Urteile zum Thema. Der Ausgang war voraussehbar, die Klage wurde abgewiesen, aber Petzold gibt nicht auf und geht in die nächste Instanz. Wir wünschen dem Kollegen viel Erfolg! Unsere Unterstützung hat er, denn wer Sanktionen einsetzt, damit Ärzte die TI-Anwendungen nutzen, hat kein Vertrauen in seine eigenen Produkte!

Vom BfDS waren A. Obermeier und A. Meißner vor Ort, ihre Berichte dazu sind unter diesen Links zu lesen:
https://bfds.tcrcloud.de/index.php/s/CQkpN8GXfHPQeW7
https://bfds.tcrcloud.de/index.php/s/W3ZiT6kpT9db8mS

Andreas Meißner zog in der Medical Tribune Resümee aus der Verhandlung: Honorar und Klage verloren, aber Kosten und Nerven gespart! Auch in der Presse fand sich ein interessantes Echo.

https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/praxismanagement/artikel/honorar-und-klage-verloren-aber-kosten-und-nerven-gespart

https://www.br.de/nachrichten/bayern/patientendaten-weitergeben-arzt-klagt-gegen-honorarabzug,TU1KQpI

https://www.stern.de/gesellschaft/regional/bayern/datenschutz--sorge-um-schutz-von-patientendaten--gericht-weist-klage-ab-33136590.html

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Pro elektronische Patientenakte ePA und opt-out-Regelung:

Die Befürworter der ePA versprechen sich durch die zentral gespeicherten Daten eine bessere Patientenversorgung. Mit der opt-out-Regelung soll garantiert werden, dass die ePA flächendeckend für jede/n befüllt und genutzt wird.

Der Hausärzteverband macht sich zum Vorreiter der opt-out-Lösung bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Ein „Transformationsberater“ befürwortet im Tagesspiegel die Anlage einer elektronischen Patientenakte ePA automatisch für jeden ab Geburt, weil sie freiwillig bislang kaum jemand nutzt. Die Hürden für Anlage und Datenpflege seien für die Patienten bislang zu hoch. Deshalb sollen die Ärzte diese Aufgabe übernehmen. Aber auch dann sei die ePA kein Selbstläufer und müsse gepflegt werden. Eine Entschließung des Bundesrates sieht ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz vor. Zugriff auf die Daten soll ausdrücklich auch die Industrie bekommen.

https://patientenrechte-datenschutz.de/hausaerzteverband-macht-sich-zum-vorreiter-der-opt-out-patientenakte/

https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/epa-sollte-buergerpflicht-werden

https://www.bundesrat.de/drs.html?id=597-22%28B%29

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Wirklich „breite Zustimmung“ für die Widerspruchsregelung bei der ePA?

Die Bertelsmannstiftung hat eine „Studie“ in Auftrag gegeben, bei der u.a. die Zustimmung zur opt-out-(Widerspruchs-)Regelung bei 1871 Personen mit Internetanschluss abgefragt wurde. Wenn man nicht nur die Überschriften liest „geplante Widerspruchslösung trifft auf breite Zustimmung“, erfährt man, dass 31% der Befragten sich bei der ePA aktiv abmelden wollen, im Osten sogar 40%. Wer das „breite Zustimmung“ nennt, lehnt sich sehr weit aus dem Fenster. Der Bertelsmann-Konzern ist über sein Tochter-Unternehmen Arvato an der Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für die ePA beteiligt . 

Andreas Meißner vom BfDS beschreibt in seinem Kommentar in der ct, warum eine opt-out-Lösung bei der ePA nicht gesünder macht und Vertrauen verspielt. Etliche Industrieverbände haben bereits Interesse an den Daten angemeldet. Für sie steht nicht das Wohlergehen der Menschen im Vordergrund, sondern vorrangig Profilbildung, Werbung und Produktabsatz. Ärzte, Therapeuten und Patienten werden zu Datenlieferanten. Datenschutz und Schweigepflicht werden ausgehebelt, besonders, wenn auch eine Beschlagnahmung von ePA-Daten durch Polizei und Justiz möglich ist.

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2023/februar/elektronische-patientenakte-geplante-widerspruchsloesung-trifft-auf-breite-zustimmung

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/elektronische-patientenakte-haltungen-zum-opt-out

https://www.heise.de/news/Umfrage-Aufgeschlossenheit-fuef-Opt-out-Verfahren-bei-E-Patientenakte-7489977.html

https://www.heise.de/meinung/Meinung-Warum-die-Opt-out-ePA-nicht-gesuender-macht-und-Vertrauen-verspielt-wird-7490784.html

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Der europäische Gesundheitsdatenraum

Die EU ist dabei, einen gemeinsamen europäischen Datenraum zu schaffen. Auch die deutschen Gesundheitsdaten sollen dahin fließen und genutzt werden. Klare Worte findet der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) Prof. Dr. Thomas Petri. Er sieht in der EHDS-Verordnung „einige schwerwiegende Webfehler“. Die Sekundärnutzung von Daten schaffe eine Art Vorratsdatenspeicherung von Gesundheitsdaten bei den nationalen Zugangsstellen. Zitat des bayerischen Datenschutzbeauftragte Petri: „Jeder, der was potenziell mit Gesundheit zu tun hat und ein halbwegs legitimes Interesse an der Verarbeitung von Gesundheitsdaten reklamieren kann, wird die Daten erhalten.“

Wir befürchten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig beschädigt wird, wenn die Daten in einen europäischen Datenraum fließen und dort kommerziell verwertet werden. Jede Massensammlung von Gesundheitsdaten stellt ein hohes Risiko dar, weil ihr Wert alle Arten von kriminellen Aktivitäten anzieht. Dieses Verramschen der sensiblen Gesundheitsdaten der uns anvertrauten Patienten ist nicht hinnehmbar.

https://www-behoerden--spiegel-de.cdn.ampproject.org/c/s/www.behoerden-spiegel.de/2023/02/13/gesundheitsdaten-eu-weit-teilen/amp/

https://patientenrechte-datenschutz.de/ehds-alarmtext/

https://patientenrechte-datenschutz.de/ehds-stellungnahme/

https://www.heise.de/hintergrund/Geplante-Massenspeicherung-der-Gesundheitsdaten-Widerspruch-ist-zwecklos-7517939.html

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Immer ist der Datenschutz schuld!?

Wenn es bei der Digitalisierung hakt, zeigen die Finger schnell auf den Datenschutz als vermeintliche Bremse. Ulrich Kelber, der oberste Bundesdatenschützer meint dazu: „Wenn also alle wichtigen Akteure endlich aufhören würden, sich am gefährlichen Narrativ des bösen Datenschutzes abzuarbeiten, würde der Blick frei auf die echten Hindernisse der Digitalisierung.“

https://netzpolitik.org/2023/digitalisierung-und-datenschutz-schluss-mit-ausreden/

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Unser tägliches Datenleck gib uns heute!

Zwei aktuelle Beispiele für Hacking, zuletzt bei Dienstleistern im deutschen Gesundheitswesen, Adesso und Bitmarck. Der Konzern Bitmarck liefert technische Infrastruktur, Softwarelösungen und Beratung im Bereich öffentlichen Krankenkassen. Zu den Kunden gehört ein Großteil der Betriebskrankenkassen (BKK), aber auch die DAK.

https://www.heise.de/news/Cyber-Vorfall-Datenleck-bei-GKV-IT-Dienstleister-Bitmarck-7468476.html

https://www.heise.de/news/Cyberattacke-auf-IT-Dienstleister-Adesso-Systeme-kompromittiert-Daten-kopiert-7477544.html

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Gastbeitrag Dr. Artem Goldmann

Abschließend ein Gastbeitrag des Kollegen Dr. Artem Goldmann im heutigen Newsletter. In seinem offenen Brief benennt er die gravierenden Schwachstellen der aktuellen Gesundheitspolitik und fordert ein Umdenken. Statt Lobbyismus und Parteibuch soll ärztliche Kompetenz entscheidend sein und das Gesundheitswesen heilen.

https://gesundheit-geht-besser.de/ 

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Mit freundlichen Grüßen

Ihre/eure K. v. Mücke für das BfDS

Es ist wichtig, dass möglichst viele TI-KritikerInnen in den Medien erscheinen und nicht immer die gleichen Leute. Schreiben Sie Leserbriefe, regen Sie Themen an, versuchen Sie  Kontakte zur Presse und zu Ihren regionalen Abgeordneten herzustellen, um sie für das Thema TI/ePA zu sensibilisieren. Und nicht zuletzt – teilen Sie unseren Newsletter – gerne auch mit KollegInnen, die an der TI angeschlossen sind und vielleicht genervt sind oder zweifeln. Es gibt auch ein Leben ohne Konnektor.

Wir haben eine Signal-Messenger-Gruppe für TI-KritikerInnen zur Information, Ideensammlung und Planung von Projekten gegründet, außerdem eine zweite Signal-Gruppe zum allgemeinen Austausch („Stammtisch“). Wenn Sie am einen und/oder anderen Interesse haben, also mitzulesen, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen oder sich aktiv einzubringen, schreiben Sie bitte eine kurze Mail mit Ihrem Namen und Ihrem Bezug zum Datenschutz an signal@gesundheitsdaten-in-gefahr.de.

Anhänge der Newsletter

hier gelangen Sie zu den Anhängen der Newsletter (i.d.R. PDF Dokumente).

Gehen Sie dazu  zum entsprechenden Ordner auf der Homepage.

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IBAN DE73 3006 0601 0107 1494 09
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