Honorarabzug 3,5%
Neben dem schon länger bestehenden Honorarabzug von 2,5% bei Nicht-TI-Anschluss erfolgt in den meisten (wenn nicht allen) Bundesländern ein weiterer Abzug von 1% in Zusammenhang mit dem E-Rezept.
Allein das Vorhalten des E-Rezept-Moduls im PVS reicht nicht aus, dies zu verhindern. Es geht auch um die Fähigkeit, das E-Rezept zu übermitteln, was ohne TI nicht geht. Ob man für dasselbe “Vergehen”, nämlich den Nicht-TI-Anschluss, doppelt bestraft werden kann, wird juristisch noch zu klären sein.
Praxis ohne TI noch existenzfähig?
Grundsätzlich ja. Ein Entzug der Zulassung ist kaum zu befürchten. Bisher ist kein Fall bekannt, in dem eine Krankenkasse oder eine KV dies gefordert oder angedroht hätte. Zudem haben wir sowieso schon einen Ärzte- und Therapeutenmangel. Viele KollegInnen gehen wegen TI und ePA bereits vorab in Ruhestand. Die Entwicklung muss jedoch immer im Auge behalten werden.